Förderbeiträge

Bei der Planung Ihres Sanierungsprojekts lohnt es sich abzuklären, welche Förderbeiträge allenfalls dafür in Frage kommen. Dadurch können Sie Ihre Kosten erheblich senken. Wir beraten sie gerne bei diesem Schritt.

Höhe der Förderbeiträge für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» je Wärmeerzeugungsanlage 

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken.
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.
     
  • Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt im Rahmen des verfügbaren Budgets. Falls die Budgetmittel ausgeschöpft werden, werden keine Gesuche mehr entgegengenommen, auch wenn eine Impulsberatung bereits durchgeführt wurde. Es werden keine Wartelisten geführt. Es besteht kein Anspruch auf Förderbeiträge.
  • Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, und dies unabhängig von der Gebäudekategorie und vom Energieträger des alten Wärmeerzeugers. Die Wärmeerzeugungsanlage muss als Hauptheizung für die Raumwärme dienen (Prozesswärme ist ausgeschlossen).
     
  • Förderberechtigt sind Impulsberatungen «erneuerbar heizen»,
    -welche ab dem 1. April 2022 (Datum des Erst-Beratungsgesprächs vor Ort) durchgeführt worden sind
    -welche mit den zum Zeitpunkt der Impulsberatung offiziellen, aktuellen Checklisten des Programms «erneuerbar heizen» korrekt durchgeführt worden sind
    -die durch zugelassene Impulsberater/innen durchgeführt werden (massgebend ist die zum Zeitpunkt der Impulsberatung vom BFE publizierte Liste der Impulsberater/innen)
    -wenn der/die Impulsberater/in dem/der Gebäudeeigentümer/in keine Aufwendungen in Rechnung stellt.
     
  • Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung aus kantonalen Förderprogrammen ist ab dem Start des nationalen Förderprogramms ausgeschlossen. Die Impulsberatungen sind ab 1. April 2022 (massgebend ist das Datum des Erst-Beratungsgesprächs vor Ort) nicht mehr berechtigt für Globalbeiträge des Bundes an die Kantone im Rahmen des Gebäudeprogramms.
  • Pro Wärmeerzeugungsanlage ist nur eine Impulsberatung förderberechtigt.
  • Das Gesuch mit vollständig und korrekt ausgefüllter sowie unterzeichneter Checkliste (aktuellste Version) wird durch die Impulsberaterin oder den Impulsberater nach erfolgter Impulsberatung über das Förderportal eingereicht.
  • Fördergesuche können bis spätestens drei Monate nach der Begehung der Liegenschaft eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
  • Die Beratungsberichte der Impulsberatungen (Checklisten) werden ausschliesslich digital als auswertbares PDF (Spezifizierung folgt), vollständig ausgefüllt und elektronisch unterschrieben entgegengenommen. Checklisten in einem elektronisch nicht auswertbaren Format werden zurückgewiesen. Wir werden Sie Anfang April 2022 über den genauen Ablauf und weitere Details informieren.

Die jeweiligen Bedingungen für Förderbeiträge sind auf kantonaler Ebene im Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien geregelt. Um sicherzustellen, dass Sie die vollständige Fördersumme erhalten, lohnt es sich einen GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) erstellen zu lassen. Ihr Energieberater steht Ihnen bei der Abklärung für mögliche Förderbeiträge, wie auch bei der Ausstellung des GEAK’s zur Seite. Alle Kantone fördern die energetische Sanierung. Für eine rasche Übersicht über alle für Sie grundsätzlich möglichen Förderbeiträge besuchen Sie energiefranken.ch und geben Sie Ihre Postleitzahl ein.

Die einmaligen Investitionsbeiträge (Einmalvergütungen) sind ein Instrument des Bundes zur Förderung der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Die Einmalvergütungen betragen höchstens 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen.

Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (KLEIV)
Ab 1. Januar 2018 werden Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2 kW und 100 kW anstatt mit einer Einspeisevergütung (KEV) mit einer "Einmalvergütung für kleine Anlagen" (KLEIV) gefördert.

Link: www.bfe.admin.ch/einmalverguetung

Die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ (MuKEn) dienen als Grundlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen.
Auch der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig die Energieeffizienz der Gebäude für die Umsetzung einer erfolgreichen Energiestrategie ist. So sind beispielsweise eine ganze Reihe von Massnahmen vorgesehen, welche die Effizienz der Gebäude steigern und den Energieverbrauch minimieren sollen.

  • Neubauten sollen einen Teil ihres Strombedarfs selber produzieren und auch vor Ort nutzen (Eigenverbrauch).
  • Beim Ersatz von Heizungen mit fossilem Brennstoff soll 10% der bisher verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen oder durch bessere Isolation des Gebäudes komplett eingespart werden.
  • Bestehende zentrale Elektroboiler in Wohnbauten sollen innert 15 Jahren ersetzt werden.
  • Für Neubauten und bei Handänderungen soll der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) obligatorisch werden.

Ein nach MuKEn 2014 realisierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 8 Liter Heizöl-Äquivalente. Die Verbrauchsvorgaben sind seit 1975 um über 75% gesenkt worden.

Bis jetzt haben die Kantone die MuKEn fast unverändert und vollständig in ihre kantonalen Erlasse aufgenommen. Die Umsetzung der MuKEn 2014 ist derzeit im Gange.

Weitere Informationen finden Sie hier oder bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Ihres Kantons. 

Wir sind offizieller Impulsberater

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Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von den Förderbeitärgen für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» je Wärmeerzeugungsanlage. 

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken.
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträgen für Impulsberatung

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